Prichsenstadt besitzt das Recht, jährlich einen Stadtrat zu wählen.
Der Rat der Stadt besteht aus zwei Bürgermeistern und fünf Ratsherren.
Es gibt einen Gemeindeausschuss, aus dem seit 1457 der Rat erneuert wird.
Die markgräfliche Ordnung sieht auf ein Jahr zwei Bürgermeister und mindestens fünf Räte vor.
Die vier im Amt wechselnden Bürgermeister bilden den oberen Rat.
Nach der Stadt- und Gerichtsordnung gibt es in Rehau zwei Bürgermeister, einen Rat und einen Gemeindeausschuss. Der Rat besteht aus den vier vierteljährlich wechselnden Bürgermeistern und den acht Ratsherren.
Die Gemeindeordnung bestimmt, dass am 3. Ostertag der alte Rat abtreten muss und ein neuer eingesetzt wird.
Der innere Rat wählt die beiden Bürgermeister.
Es wurde eine Stadt- und Gerichtsordnung erlassen. Sie regelte die Ratswahl und bestimmte die Ratsmitglieder zugleich zu Schöffen des Halsgerichts.
Merkendorf hatte seit der Gerichts- und Stadtordnung von 1434 zwei Bürgermeister, einen Inneren Rat mit zehn und einen Äußeren Rat mit zwölf Bürgern.