Markgraf Johann von Brandenburg erlaubt den Bürgern, einen Rat zu wählen. Dieser besteht aus jeweils einem Ober- und einem Unterbürgermeister, aus Ratsmitgliedern und aus vier Viertelmeistern.
Prichsenstadt besitzt das Recht, jährlich einen Stadtrat zu wählen.
Es gibt einen Gemeindeausschuss, aus dem seit 1457 der Rat erneuert wird.
Die markgräfliche Ordnung sieht auf ein Jahr zwei Bürgermeister und mindestens fünf Räte vor.
Die vier im Amt wechselnden Bürgermeister bilden den oberen Rat.
Nach der Stadt- und Gerichtsordnung gibt es in Rehau zwei Bürgermeister, einen Rat und einen Gemeindeausschuss. Der Rat besteht aus den vier vierteljährlich wechselnden Bürgermeistern und den acht Ratsherren.
Die Stadtordnung nennt 24 Ratsmitglieder (zwölf des älteren und zwölf des jüngeren Rats mit je einem Bürgermeister, der jährlich wechselt).
Die Gemeindeordnung bestimmt, dass am 3. Ostertag der alte Rat abtreten muss und ein neuer eingesetzt wird.
Der innere Rat wählt die beiden Bürgermeister.
Es wurde eine Stadt- und Gerichtsordnung erlassen. Sie regelte die Ratswahl und bestimmte die Ratsmitglieder zugleich zu Schöffen des Halsgerichts.