Kaiser Maximilian II. gestattet, dass der Reichsvogt auch aus dem Rat gewählt werden darf.
Die Bürger und die Amtsinhaber der Stadt Wertheim schwören den Eid auf die Stadtherren.
Das Rathaus in Ornbau wird erwähnt. Das heutige Rathaus am Marktplatz wird allerdings erst im 18. Jahrhundert erbaut.
Nach der neuen Stadtordnung waren einerseits die Ratsmitglieder wie die Bürgermeister gegenüber dem Hauptmann als dem Vertreter des Bischofs eidlich verpflichtet, andererseits übte der Rat im wesentlichen die Aufsicht über die Bürger und die städtischen Besitzungen und Einrichtungen wie Zünfte, das Spital und die Gotteshausstiftung aus. Die Bürgermeister, die den Rat nach außen hin vertraten, hatten als ausführendes Organ sich an die Ratsbeschlüsse zu halten. Zu ihren Aufgaben gehörte auch, die jährliche Rechnungslegung der Stadt vor dem Hauptmann zu erbringen.
In der von Bischof Veit II. bestätigten Stadtordnung von 1575 ist neben den in der Ordnung von 1488 genannten eine Reihe weiterer in die Gerichtskompetenz von Bürgermeister und Rat fallender Straftaten und Bestimmungen aufgezählt. Darin sind auch "wortliche und wirckliche Realiniurien" (Schmähungen und Körperverletzungen), die auch "amptshalbenn" ohne Auftritt eines Klägers gerichtlich verfolgt werden konnten, und Bestimmugnen zu Kauf- und Schuldsachen und Erbschaftsangelegenheiten aufgeführt.
Eine Stadt- und Gerichtsordnung wird erlassen, darin ist von 4 Bürgermeistern und 8 Ratsherren die Rede.
Allersberg erhält im letzten Jahr seiner Verpfändung an die Reichsstadt Nürnberg durch diese eine Gerichtsordnung, wobei festgelegt wird, dass der Richter durch die Herrschaft bestimmt und Rat und Gericht jährlich neu besetzt werden sollen.
Der Rat der Stadt Ebern besteht aus zwei Bürgermeistern und zwölf Ratsherren.
Seit 1580 gibt es vier Bürgermeister im Rat.
Der Rat der Stadt besteht aus einem Schultheiß, zwei Bürgermeistern und zehn Ratsherren.