Die Ummauerung von Burg und Stadt ist gesichert.
König Karl IV. erteilt Gottfried von Brauneck die Erlaubnis, aus Creglingen eine Stadt zu machen. Creglingen darf ummauert werden, Stock und Galgen errichten und einen Wochenmarkt abhalten. Die Stadt soll alle Freiheiten haben, wie sie die Stadt Rothenburg hat.
König Karl IV. erlaubt den Grafen von Hohenlohe, Neuenstein zur Stadt zu erheben, eine Mauer, Stock und Galgen zu errichten und einen Wochenmarkt dort abzuhalten. Die Bürger sollen alle Rechte haben, die die Bürger von Metz ("Mentz"), Frankfurt und der anderen Reichsstädte haben.
König Karl IV. verleiht Baiersdorf das Stadtrecht, das Marktrecht und das Gerichtsrecht.
Kaiser Karl IV. gestattet den Burggrafen von Nürnberg, Wunsiedel zu befestigen, dort ein Blutgericht einzusetzen, sowie einen Wochenmarkt abzuhalten.
Burggraf Friedrich beginnt wohl 1365 mit dem Bau einer neuen Mauer, wobei auch der ebrachische Mönchshof und der Bereich der späteren Stadtteile Boxlohe und Wöhrwiese mit einbezogen werden.
Kaiser Karl IV. erlaubt seinem Sohn Wenzel, König von Böhmen, den Reichsbesitz Mainbernheim und Heidingsfeld, den er aus der würzburgischen Verpfändung gelöst hat, zu befestigen.
Eine Stadtmauer mit vier Toren und 18 Türmen wird gebaut.
Die Bayernherzöge Stephan und Friedrich von Wittelsbach erteilen dem Orden das Recht, Gräben und eine Mauer zu errichten.
Kaiser Karl IV. erlaubt Kraft von Hohenlohe und dessen Erben, vor ihrer Feste Kirchberg eine Stadt zu bauen, diese zu ummauern, dort einen Wochenmarkt abzuhalten und Stock und Galgen zu errichten.