Der Burggraf Friedrich V. von Nürnberg und die Stadt Nürnberg streiten unter anderem um das Gericht mit dem Schultheißen, um den Zoll und um die Frage der Nutzung des Forstes in der Nürnberger Umgebung.
Das kaiserliche Hofgericht spricht der Stadt Windsheim die Güter des ehemaligen Dottenheimer (?) Pfarrers Heinrich Beirbach gegen die Ansprüche der Pfleger des Windsheimer Gotteshauses zu. Dazu gehören Besitzungen in Erkenbrechtshofen, "Mennhem" und Kaubenheim.
Die Rothenburger "Landhege" entsteht durch planmäßige Erwerbungen, besonders durch Erwerbungen zahlreicher Burgen mit dazugehörigem Grundbesitz. Damit zählt sie zu den größten reichsstädtischen Territorien Deutschlands. Der Auskauf der ministerialen Erben des staufischen Haus- und Reichsgutkomplexes um Rothenburg o. d. Tauber dauert bis etwa 1408 an.
Burggraf Friedrich V. von Nürnberg und seine Söhne Johann III. und Friedrich VI. verkaufen Gammesfeld und Eibelstadt an die Reichsstadt Rothenburg o. d. Tauber.
Der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg gestattet dem ortsansässigen Adel die Verlegung des Halsgerichts Gülchsheim, das in den Markt zu Aub ("Auwe") gehöre.
Die Nürnberger Burggrafen Johann und Friedrich setzen die Grenzen ihrer Teilgebiete genauer fest. Dabei wird bestimmt, welche Ortschaften zu Baiersdorf gehören sollen.
Die Stadt kauft den Brüdern von Thüngen den Ort Oberndorf ab.
Abt Berthold und der Konvent des Klosters Veßra verkaufen der Stadt Hildburghausen den Ort Elmutswinden für 390 rheinische Gulden.
Herzog Wilhelm von Sachsen befreit zu Gunsten der Stadt Hildburghausen den von ihr erkauften Ort Elmutwinden von allen Lasten.
Heidingsfeld gerät unter die Herrschaft der Stadt Nürnberg.