Die Brüder Engelhard Krug und Hans Krug, Bürger in Würzburg, bestätigen Graf Johann von Wertheim, dass sie 30 Morgen Weingarten und vier Morgen Baumgarten in der Sanderau als Lehen empfangen haben.
Der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg gestattet der Stadt Haßfurt, dass Lebensmittel (Essen und Trinken), die in Haßfurt gekauft oder verkauft und dort verzehrt werden, zollfrei sind.
Burkhard von Espelbach erhält von Graf Johann von Wertheim ein Burggut auf dem Haus in Laudenbach, eine Hofreite unterhalb der Kirche und Äcker auf dem Feld in der Mark Wertheim jenseits des Mains bei Laudenbach Richtung Karlstadt, ein Haus in dem Vorhof in Laudenbach unterhalb der Burg sowie einen Fischgrund zu Lehen.
Burggraf Friedrich von Nürnberg erteilt der Stadt Roth das Privileg, sechsmal im Jahr einen Jahrmarkt abzuhalten. Folgende Markttage werden bestätigt: St. Matthias in der Fasten (20.7.), St. Veit (15.6.), St. Margarete (20.7.), St. Egidien (1.9.), Hl. Kreuz (14.9.) und St. Nikolaus (6.12.) mit demdarauffolgendem Tag. Gleichzeitig bestätigt er den Bürgern zu Roth "iren gewönlichen Wochenmarkt auf den Samstag alle Wochen zu haben in solchen Rechten vnd Gewonhaiten als dann sulch Märkt in demselben Sloß ... alter Herkummen sind".
Es sind zwei Wochenmärkte bezeugt.
Der Thüringer Landgraf Balthasar von Wettin begnadet die Stadt mit fünf freien Jahrmärkten und einem Wochenmarkt am Montag.
Eine Hammermühle, die jetzt eine Getreidemühle ist, wird genannt.
Erste Nennung des Marktplatzes, der aber aufgrund des Stadtgrundrisses wohl schon früher vorhanden war.
Erstmals wird ein Marktplatz genannt.
Es erfolgen in Scheßlitz Markrechtsverleihungen durch den Bamberger Bischof Lamprecht von Brunn.