König Ruprecht von der Pfalz verleiht neben den fünf schon bestehenden Märkten noch einen Wochenmarkt am Donnerstag.
Der Würzburger Bischof Johann I. von Egloffstein erlässt eine "Beckenordnung" für Mellrichstadt.
König Wenzel gewährt den Weinzoll.
Nachdem es in Mellrichstadt offenbar Probleme mit den Erzeugnissen der Bäcker gegeben hatte, greift der Würzburger Bischof Johann I. von Egloffstein ein. Er ermahnt den Rat, die Bäcker anzuweisen, korrekte Waren anzubieten. Ursache der Probleme war wohl eine Ungleichbehandlung von armen und reichen Leuten.
Volkach erhält durch König Ruprecht I. ein Jahrmarktsprivileg.
Die Thüringer Grafen und Meißener Markgrafen bestätigen dem Coburger Augustinerkloster seine Güter und Weinberge.
Eine dritte Mühle in Meiningen wird genannt, die "Mittelmühle". Hans Waltdorfer hält sie, wie sein Vater vor ihm, als Lehen des Hochstifts Würzburg. 1497 geht sie in den Besitz des Hans Ludwig über.
Die Brüder Urban und Engelhart Zingel aus Würzburg nehmen von Graf Johann von Wertheim folgendes Mannlehen: eine Badestube in Würzburg, genannt zum "Bayerfuhß Zagel" und drei daneben gelegene Häuser, genannt "zu der Geigen" sowie fünf Morgen Acker in der Sanderau ("Sonderawe"), die Weingärten waren.
Es wird in Spalt der "Stattmülner" genannt.
1407 werden in Abenberg neben 54 Häusern noch zwei Lehen, eine Hofstatt, eine Badstube und das Pfarrwittum genannt.