Die Stadt erhält ein Jahrmarktsprivileg.
Aus mangelnder Beschickung der aus dem 13. Jahrhundert stammenden vier Jahrmärkte gewährt der Würzburger Bischof, die Zahl der Jahrmärkte auf drei zu reduzieren.
Laut Lorenz Fries werden der Stadt Gemünden von Würzburgs Bischof Johann von Brun drei Jahrmärkte und ein Wochenmarkt am Donnerstag verliehen.
In Tann wird ein Markt erwähnt.
In Privilegien werden erstmals die stattfindenden Märkte genannt, neben den Hauptmärkten "Wachskirchwey" (Lichtmess), "Pfingstkirchwey" und "Kalte Kirchwey" (Martini) auch der Wochenmarkt.
Es ist bezeugt, dass die Waren auf dem Marktplatz bei der Martinskapelle feilgeboten werden mussten. Die Bürgermeister hatten das Recht, bei Zuwiderhandlung eine Strafe von bis zu 10 Pfund zugunsten der Stadt einzufordern.
Naila erhält durch Markgraf Johann von Nürnberg das Marktrecht.
Die in der Stadtrechtsverleihung zugebilligten Märkte werden abgehalten.
Graf Johann von Wertheim gibt "Seitz" Beckstein seine Mühle an der Tauber in Wertheim mit Sägemühle, Walkmühle, Schleifmühle, Ursätzen, Fischweide usw. in Erbbestand. Der Beständer hat binnen Jahresfrist mit dem Einverständnis des Grafen für 50 Gulden eigenes Gut zu Ursatz an die Mühle zu wenden. Es werden weitere Bestimmungen, u.a. über Abgaben und Gericht, getroffen.
Graf Johann von Wertheim gibt der Wertheimer Bürgerin Else Schade ("Scheyden") seine Mühle an der Tauber in Wertheim mit Sägemühle, Walkmühle, Schleifmühle und Zubehör in Erbbestand. Die Beständerin hat im Einverständnis mit der Herrschaft 75 fl. zu Ursatz an die Mühle zu wenden. Es werden weitergehende Bestimmungen getroffen.