Es gab drei Krämer.
Markgraf Georg Friedrich bestätigt und erneuert die 1308 von Bischof Gottfried von Würzburg dem Markt Burgbernheim verliehene Markt- und Gerichtsordnung: Es gibt fünf Märkte: Am Sonntag Reminiscere, am Ostermontag (Rossmarkt), am Sonntag Exaudi, am Sonntag vor Bartholomä (Ross- und Viehmarkt) und am Allerheiligentag. Die Urkunde des Würzburger Bischofs Gottfried von 1308 ist jedoch eine Fälschung von 1601 (1308 war kein Gottfried Bischof von Würzburg, sondern Andreas von Gundelfingen).
Es werden Rotgerber erwähnt.
Der Bischof von Bamberg, Johann Philipp von Gebsattel, bestätigt den Meistern des Schusterhandwerks in Stadt und Hauptmannschaft Kronach die Schusterordnung des Bamberger Bischofs Neidhard von Thüngen vom 29.2.1596, fügt jedoch sechs Punkte über die Beschau der Schuhe auf den Märkten und Kirchweihen bei.
Es wird eine Ordnung für die Barbiere in Wertheim erlassen. Enthalten sind eine Gebührenordnung, Bestimmungen für die Tätigkeit als Wundarzt und Maßnahmen gegen Scharlatane.
1615 finden am Johannes-, Laurentius-, Ägidien- und Elisabethentag Jahrmärkte statt.
Im Salbuch von 1615 ist die Stadt in vier Viertel eingeteilt: das erste Viertel (auch Stifts- oder Herrenviertel genannt) im Südosten mit 50 Häusern, zwei halben Huben (eine davon dem Stadtmüller gehörig) und der Ziegelhütte, das andere Viertel (auch Froschau-Viertel genannt) im Nordosten mit 32 Häusern, der Badstube, einer Hofstatt und der "Stattmüll", das dritte Viertel (auch Gansgaß-Viertel genannt) im Nordwesten mit 35 Häusern und einer Hofstatt, sowie das vierte Viertel (auch Marktplatz-Viertel genannt) mit 41 Häusern und zwei Hofstätten.
Die Ziegelhütte wird bereits 1615 genannt.
Unter den im Jahr 1619 ansässigen 97 Haushaltsvorständen befinden sich 69 Handwerker, ein Wirt, neun Ackerbürger und 18 Tagelöhner, wobei letztere wohl im Bergbau beschäftigt sind.
Der Bischof von Würzburg, Franz von Hatzfeld, verleiht den Würzburger Meistern des Fischerhandwerks Hans Eysner, Bastian Barthel, Claus Fischer und Benedikt Fischer den Fischzoll.