Anselm Franz von Ingelheim, Bischof von Würzburg, verleiht den Meistern des Fischerhandwerks Valentin Hückel, Johann König, Johann Georg Fleischmann und Georg Gös den Fischzoll auf dem Main.
Eine Verordnung für die Wertheimer Apotheken wird erlassen.
Es trat wieder ein erneuerter offener Wochenmarkt hinzu.
Das Würzburger Fischerhandwerk soll hinsichtlich der Regulierung der Fischtaxe unter dem Polizeigericht des Oberen Rats, jedoch hinsichtlich des Fischzolls, der Fischerordnung und anderer Handwerksangelegenheiten unter der Regierung und dem Lehenhof stehen. Das Handwerk soll keine Missbräuche und unnützen Gebote einführen.
Karl Philipp von Greiffenclau-Vollraths, Bischof von Würzburg, verleiht den Würzburger Meistern des Fischerhandwerks Hans Jörg Fleischmann, Valentin Hückel, Johann König und Jörg Göes den Fischzoll auf dem Main.
Der Bischof von Würzburg, Karl Philipp von Greiffenclau-Vollraths, erneuert und bestätigt dem Würzburger Fischerhandwerk die Stubenordnung in zehn Punkten.
Das Hochstift Würzburg verleiht Marktheidenfeld das Marktrecht.
Die Fruchtpreise der Wertheimer Kellerei für die Jahre 1750-1755 sind aufgezeichnet.
Der Würzburger Bischof Adam Friedrich von Seinsheim erneuert und bestätigt dem Würzburger Fischerhandwerk die Stubenordnung in zehn Punkten.
Adam Friedrich von Seinsheim, Bischof von Würzburg, verleiht den Würzburger Meistern des Fischerhandwerks Johann Georg Fleischmann, Valentin Hückel, Johann König und Jörg Göeß den Fischzoll auf dem Main.