Windsheim erhält durch die Lage an der alten Fernhandelsstraße Donauraum/Regensburg-Nürnberg-Speyer/Champagne bzw. Nürnberg-Frankfurt-Köln-Brabant/Flandern einen bedeutenden wirtschaftlichen Aufschwung.
Andreas von Brauneck und Albrecht von Hohenlohe berichten ihrem Vetter Kraft dem Jüngeren von Hohenlohe vom zwiespältigen Urteil vierer Ritter über den Streit, den sie u.a. wegen des Geleits von Aub nach Gelchsheim hatten, und bitten ihn, den Streit endgültig zu entscheiden.
Es gibt eine Fähre in Laudenbach.
Eine Holzbrücke wird erwähnt.
König Heinrich VII. verleiht Brückenau auf Bitten des Fuldaer Abtes Heinrich V. von Weilnau die Rechte der Stadt Schweinfurt. Als fuldischer Ort wird Brückenau Sitz von vier Burggütern zum Schutz der Brücke über die Sinn.
Das Geleit von Mergentheim nach Herbsthausen steht den Brüdern Gottfried und Gebhard von Brauneck, genannt vom Neuen Haus, zu.
Unter König Ludwig IV. werden durch eine Pegnitzüberbrückung die beiden Stadthälften verbunden.
Graf Ludwig von Rieneck gibt den Kaufleuten (betont sind hier die Regensburger) das Geleit von Tauberbischofsheim ausgehend tauberauf- und -abwärts.
Graf Rudolf von Wertheim, Domherr in Würzburg, erhält von seinem Bruder Graf Rudolf von Wertheim verschiedene Rechte für seinen Verzicht auf sein Erbe: Darunter sind ein Weinberg "zu Wertheim", ein Leibgeding von der Stadt Wertheim am Martinstag, das Geleit von und nach Wertheim zusammen mit seinem Bruder sowie die Mitbestimmung bei der Besetzung der Amtsleute der Stadt und bei einer Verpfändung.
Graf Rudolf von Wertheim und seine Ehefrau Else schließen mit Rudolf, dem Bruder des Grafen, Domherr in Würzburg, einen Vertrag. Darin wird unter Anderem festgelegt, dass Laudenbach gemeinsamer Besitz der Brüder sein soll, solange der Domherr lebt. Ohne die Einwilligung des Domherrn soll nichts von Burg und Stadt Wertheim verkauft oder versetzt und auch kein Amtmann in der Stadt eingesetzt werden. Beide haben das Geleitrecht von und nach Wertheim.