Kaiser Karl IV. erlaubt die Aufnahme von Juden und die Verwendung der "daraus zu ziehenden Nutzungen".
Es gibt eine eigene Judensiedlung in Dinkelsbühl. Die Aufnahme von Juden wird der Stadt durch ein königliches Privileg genehmigt.
Burggraf Friedrich V. stellt dem Bayreuther Judenmeister Meier ein Privileg aus.
Burggraf Friedrich V. von Nürnberg begnadet die Juden zu Hof mit Steuererlass und anderen Privilegien. Sie sollen des Weiteren dieselben Privilegien wie die burggräflichen Juden in Kulmbach und Bayreuth genießen.
Kaiser Karl IV. überträgt Kraft von Hohenlohe den Schutz der Haller Juden.
Burggraf Friedrich von Nürnberg nimmt den Hofer Juden Meyer und dessen Familie unter seinen Schutz.
Burggraf Friedrich von Nürnberg stellt dem Gunzenhausener Juden Heilmann einen Schutzbrief aus.
An Stelle des zerstörten Judenviertels entstehen der (Grüne) Markt(platz) und die Marienkapelle.
Die Marienkapelle wird als Bürgerkirche an Stelle des ausgebrannten Ghettos erbaut.
Es klagte ein "Kalman Jude von Haßfurt" vor dem Würzburger Landgericht wegen Gütern in Friesenhausen und Diepach.