Der Jude Hayhim, Einwohner in Külsheim, protestiert vor dem Notar Johannes Storch, Würzburger Kleriker, namens der Külsheimer Juden gegen die Klage des Mainzer Weihbischofs Berthold von Henneberg gegen die Juden wegen Übertretung von Synodalstatuten, die ihnen das Tragen besonderer Kennzeichen vorschreiben und den Christen den Umgang mit ihnen verbieten (11.11.). Eine Versammlung der Külsheimer Juden stimmt am 13.11. der notariell beglaubigten Protestation zu. Am 28.11. beurkundet der Notar Storch den Eingang des Schriftstücks beim bischöflichen Gericht.
Die Anfrage der Wollweber, einen Tuchrahmen am Judenkirchhof aufstellen zu können, müssen die Juden ablehnen, da der Judenfriedhof dem Bischof gehört.
Es sind Juden nachweisbar.
Die Juden werden aus Nürnberg vertrieben.
Die Juden von Heidingsfeld werden vom Würzburger Bischof privilegiert.
In der von Fürstbischof Lorenz und Graf Hermann VIII. von Henneberg-Römhild erlassenen Münnerstädter Stadtordnung heißt es, dass ein Bürger als "Klaggeld" sechs und als Schreibgeld einen Pfennig, ein Gast je das Doppelte, ein Jude aber je viermal soviel zu geben habe.
Die jüdische Gemeinde löst sich auf, als die Markgrafen Georg und Kasimir ein Ausweisungsmandat erlassen, das die Vertreibung der Juden aus dem Markgraftum Brandenburg-Kulmbach anordnete.
Im Windsbacher Landbuch von 1522 wird unter den Bürgern Notha (Nathan) Jud genannt, der der Herrschaft (dem Markgrafen) jährlich zwei Gulden und ein Fastnachtshuhn für sein Haus zu geben hatte.
Es waren in Windsbach 64 Bürger ansässig, unter ihnen Nathan Jud und der Frühmesser.
In Fürth werden seit 1528 die aus dem Nürnberger Gesamtgebiet ausgeschlossenen Juden aufgenommen; damit wird auch viel Kapital ansässig gemacht.