Mitte des 12. Jahrhunderts beginnen in Aschaffenburg Münzprägungen, die sich bis etwa 1300 verfolgen lassen.
Für Bamberg ist eine Münzstätte belegt.
Die numismatische Forschung vermutet einen Pfenning, der in Themar geprägt wurde, dies setzt aber einen Markt voraus.
In Fürth gibt es eine bischöflich-bambergische Münzstätte.
Windsheim hat kein Privileg zum Schlagen eigener Münzen erworben und muss sich der Geldzeichen anderer Städte bedienen.
König Karl IV. erlaubt Erzbischof Gerlach von Mainz, in Miltenberg goldene und silberne Münzen zu prägen.
Kaiser Karl IV. verleiht dem Burggrafen Friedrich von Nürnberg das Münzrecht für Bayreuth und Kulmbach. Ferner wird ein schon bestehendes Münzrecht für Lauf und Nürnberg erwähnt.
Burggraf Albrecht von Nürnberg bekommt von Kaiser Karl IV. das Münzrecht für die Stadt Langenzenn. Ebenso wird ein schon bestehendes Münzrecht für Kulmbach genannt.
Kaiser Karl IV. verleiht dem Burggrafen Friedrich V. von Nürnberg das Münzrecht für Langenzenn und Neustadt an der Aisch.
Graf Eberhard von Wertheim erhält von Kaiser Karl IV. das Privileg, in Wertheim Silbermünzen zu schlagen.