König Karl IV. verleiht dem Bamberger Bischof Friedrich I. von Hohenlohe auf sechs Jahre 1000 von den 2000 Pfund Heller, die die Nürnberger Juden jährlich an Reichssteuer zahlen.
Im Urbar von 1348 sind feste Tarife für die zum Markt nach Kronach kommenden Wägen und Karren angegeben, die offenbar vor allem den Salzhandel betrafen: Von einem zum Markt kommenden Wagen ("currus") waren zwei "Vierlinge" Salz oder zwei Denaren (6 Heller), von einem Karren ("carruca") ein "Vierling" Salz oder 1 Denar (3 Heller) abzugeben, falls die Waren auf dem Markt verkauft wurden.
König Karl IV. bevollmächtigt die Burggrafen von Nürnberg, dass sie das Geld von den Nürnberger Bürgern zurückfordern dürfen, welches diese widerrechtlich von den Juden der Stadt eingezogen haben.
König Karl IV. verleiht dem Nürnberger Burggrafen Johann und seinem Kanzler das Ungeld der Stadt Nürnberg auf drei Jahre.
Kaiser Karl IV. verspricht dem Bamberger Bischof Friedrich I. von Hohenlohe 7000 Pfund Heller und versetzt ihm bis zur Auslösung dieser Summe jährlich 1100 Pfund Heller von der Nürnberger Judensteuer. Davon soll Friedrich aber 100 Pfund an Ulrich von Hanau abgeben.
König Karl IV. gibt den Burggrafen Johannes und Albrecht von Nürnberg jährlich 1100 Pfund von der Judensteuer in Nürnberg. Davon sollen jeweils 100 Pfund Heller an Ulrich von Hanau gehen. Sollten die Juden aus Nürnberg vertrieben werden, bevor die Summe abgegolten ist, sollen sie die Hälfte des zurückgelassenen Besitzes einziehen dürfen. Die andere Hälfte soll dann an den Bamberger Bischof Friedrich I. von Hohenlohe gehen.
König Karl IV. weist die Schultheißen, Schöffen, Bürger und den Rat der Stadt Nürnberg an, die auf Martini fällige Reichssteuer von 2000 Pfund Heller dem Bamberger Bischof Friedrich I. von Hohenlohe zu bezahlen.
König Karl IV. verpfändet dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe für 1000 Mark lötiges Silber Rechte in Rothenburg: Die Gerichte des Reichs, das Amt, das "winziehe ampt", die "wetteschilling", alle zum Amt gehörigen Eigenleute, Ungeld, Zölle, Geleite und 100 Pfund jährlich auf die Steuer sowie das Recht, alle Ämter und den Rat zu besetzen. Grund für die Verleihung war, dass Albrecht dem Ritter Heinrich von Dürrwangen Ansprüche abgelöst hatte, die dieser u.a. auf Gerichtsrechte des Reichs in Rothenburg hatte.
Eberhard von Riedern, Domdechant in Würzburg, leiht dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe auf die jährlichen Gülten des Amtes Rothenfels und der dazugehörigen Dörfer 600 Pfund Heller.
Heinrich von Schaumberg hatte seit etwa 1350 den Drittteil am Zehnten zu Zeil als hennebergisches Lehen inne.