Heinrich von der Tanne erhält jährlich vom Bischof von Würzburg sechs Pfund Heller aus der Bede der Stadt Fladungen für das Amt des Erbburgmanns auf der hochstiftischen Feste "Hyldenburk".
König Karl IV. entbindet die Stadt Weißenburg von all ihren Schulden bei den Juden des Reichs und empfiehlt sie dem Schutz des Burggrafen Johann von Nürnberg.
Heinrich von Schaumberg hatte seit etwa 1350 den Drittteil am Zehnten zu Zeil als hennebergisches Lehen inne.
Rothenburg o. d. Tauber muss jährlich 400 Pfund Haller Reichssteuer bezahlen.
Graf Rudolf von Wertheim und sein Sohn Eberhart geben der Stadt Wertheim eine Urkunde über Bede, Weinschank und -bau.
Aufgrund eines Bündnisses mit Graf Hermann von Henneberg überlässt der Abt von Fulda diesem 1351 einen Teil der Stadtbede von Hammelburg.
König Karl IV. gebietet dem Bürgermeister und dem Rat der Stadt Rothenburg o. d. Tauber, die Reichssteuer an den Burggrafen von Nürnberg für neun Jahre im Voraus zu bezahlen.
Heinrich von Steinau und Johann von Ebersberg bestätigen die vom Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe verkaufte Gült von der Bede von Mellrichstadt.
Kraft und Anna von Hohenlohe verkaufen Gräfin Irmgard von Nassau ihre Güter, Gülten, Zins und Eigenleute in Königshofen (nicht eindeutig bestimmbar) und weitere Güter für 2300 Pfund Heller.
König Karl IV. bestätigt, dass die Stadt Nürnberg ihre jährliche Steuer von 2000 Pfund Heller an den Bamberger Bischof Friedrich I. von Hohenlohe gezahlt hat.