In einem Privileg wird den Herren von Hadegg zugestanden, ihre Untertanen selbst besteuern zu dürfen.
König Karl IV. entbindet die Stadt Weißenburg von all ihren Schulden bei den Juden des Reichs und empfiehlt sie dem Schutz des Burggrafen Johann von Nürnberg.
Eberhard von Riedern, Domdechant in Würzburg, leiht dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe auf die jährlichen Gülten des Amtes Rothenfels und der dazugehörigen Dörfer 600 Pfund Heller.
Rothenburg o. d. Tauber muss jährlich 400 Pfund Haller Reichssteuer bezahlen.
Graf Rudolf von Wertheim und sein Sohn Eberhart geben der Stadt Wertheim eine Urkunde über Bede, Weinschank und -bau.
Aufgrund eines Bündnisses mit Graf Hermann von Henneberg überlässt der Abt von Fulda diesem 1351 einen Teil der Stadtbede von Hammelburg.
König Karl IV. gebietet dem Bürgermeister und dem Rat der Stadt Rothenburg o. d. Tauber, die Reichssteuer an den Burggrafen von Nürnberg für neun Jahre im Voraus zu bezahlen.
Heinrich von Steinau und Johann von Ebersberg bestätigen die vom Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe verkaufte Gült von der Bede von Mellrichstadt.
Der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe verkauft Hans von Bibra eine Hellergült von Mellrichstadt und überlässt ihm bis zum Wiederkauf das Amt und Haus.
König Karl IV. bestätigt, dass die Stadt Nürnberg ihre jährliche Steuer von 2000 Pfund Heller an den Bamberger Bischof Friedrich I. von Hohenlohe gezahlt hat.