Hans Zobel von Gudenberg erhält von Graf Johann von Wertheim diverse Einkünfte als Lehen, darunter in Würzburg den Zoll auf dem Judenplatz und auf dem Main sowie das Judengericht.
Die Grafen Eberhard und Hans von Wertheim teilen die Grafschaft, darunter ein Ungeld in Karlstadt, Rieneck und Külsheim.
Andreas von Mutisheim, der dem Bischof Johann von Egloffstein 1500 Gulden schuldet, verpfändet diesem laut Lorenz Fries das Ungeld in Arnstein sowie weitere Güter.
Hans Zobel von Gudenberg erhält von Graf Johann von Wertheim in Mellrichstadt eine Gült von mehreren Häusern.
Auf Bitten Eberhards von Rosenberg verleiht der Würzburger Bischof Johann I. von Egloffstein einige würzburgische Lehen Eberhards dem Ulrich von Rosenberg, darunter "Eberhards Teil" von Bischofsheim und dessen Teil am Möckmühler Zehnten.
Burggraf Johann III. von Nürnberg verpfändet Hohenberg und Wunsiedel an Graf Günther von Schwarzberg. Dabei werden auch die Steuerverpflichtungen dieser beiden Orte sowie Arzbergs geregelt.
Burggraf Johann spricht Albrecht Sack Einkünfte aus Hof als Zinsen für seine Schulden zu.
Burggraf Johann III. von Nürnberg befreit die Bürger der abgebrannten Vorstadt zu Wunsiedel auf acht Jahre von Steuern und anderen Lasten.
Hans und Apel von Lichtenstein erhalten die Hälfte weniger 1/8 des Seßlacher Zehnts vom Hochstift Würzburg zu Lehen.
Da sich Bischof Johann von Eglofstein von seinem Schwager Linhart Hausloden 6000 Gulden lieh, verschreibt ihm der Bischof laut Lorenz Fries jährlich 200 Gulden am Ungeld, an der Vogtei und sonstigen Gefällen in Iphofen als Leibgeding. Lorenz Fries vermutet jedoch, dass es sich bei der geliehenen Summe nur um 1600 Gulden handelte.