Der Ertrag der Bede im Amt Rothenfels wird festgehalten: er beziffert sich in Rothenfels auf 62 fl, in Marktheidenfeld auf 30 fl.
Ebern gibt 300 fl als Bede an das Hochstift Würzburg ab.
Die Bede in Seßlach gibt dem Hochstift Würzburg keine Bede.
In einem Vertrag mit Markgraf Albrecht verpflichtet sich die Stadt zur Leistung eines jährlichen Steuerbetrags von 500 Gulden an die herrschaftliche Kammer und zur Zahlung von jährlich 200 Gulden Stadtzins an das herrschafltiche Kastenamt, woraus sich eine Gesamtbelastung pro Jahr von 700 Gulden ergab. Obwohl die Vereinbarung zunächst auf zehn Jahre befristet ist, behält sie bis zum Ende des 18. Jahrhunderts Gültigkeit.
Das Ungeld in Gemünden erbringt in gewöhnlichen Jahren 50 fl.
Der Gemündener Weihnzehnt beläuft sich in normalen Jahren auf 10,5 Fuder Wein, von denen 2/3 an den Bischof von Würzburg fallen. Vom Getreidezehnten geht der gleiche Satz an den Bischof, er beläuft sich insgesamt auf 21 Malter.
Der kleine Zehnt in Gemünden erbringt in normalen Jahren 5 fl.
Am 6. September 1469 legten der Bamberger Bischof Georg von Schaumberg und der Würzburger Bischof Rudolf von Scherenberg laut Lorenz Fries einen Grenzstreit bei. In dieser Auseinandersetzung ging es zwischen dem verstorbenen Bischof Johann von Grumbach und dem Bamberger Bischof um das Landgericht, das Geleit, Zollrechte, Zehntrechte, Klöster, die Atzung, die Orte Baunach und Godeldorf, die Schäfereien, die neuen Gereute, Wildbänne, Befestigungsanlagen und anderer Dinge.
Laut Lorenz Fries verschreibt der Würzburger Bischof die jährlichen 200 Gulden an der Bede in Hassfurt, die er zuvor Graf Thomas von Rieneck verschrieben hatte, den Herren von Bickenbach.
Der Würzburger Bischof verschreibt laut Lorenz Fries Agnes von Bickenbach jährlich 125 Gulden an der Bede in Hassfurt als Leibgeding.