In Arnstein fällt in "gemeinen Jahren" ein Ungeld von 50 fl an, wovon die Hälfte an den Würzburger Bischof abgeführt werden muss. Der Kleinzoll erbringt 15 fl, die Bede 180 fl.
Das Ungeld in Ebenhausen gehört der Stadt. Nur wenn die Wirte in den Dörfern des Amtes ausschenken, muss dem Würzburger Bischof ein Anteil gegeben werden.
Die Bede in Ebenhausen erbringt jährlich 50 fl, die derzeit dem Hammelburger "Ino Ledenther" versetzt ist.
Nach der Steueraffäre kann die Stadt nur knapp verhindern, dass sie der Reichsstadt Nürnberg unterstellt wird, wodurch sie ihre reichsstädtische Autonomie verloren hätte.
Laut Lorenz Fries tauschen die Herren von Lichtenstein die ihnen verschriebene Hälfte an den Ungeldseinnahmen zu Ebern, deren Wert im Jahr 1433 auf 600 Gulden erhöht wurde, an Georg von Rauheneck.
Laut Lorenz Fries verschreibt der Würzburger Bischof Heinz Marschalk von Raueneck 70 Gulden an der Bede und 6 Gulden am Ungeld in Iphofen als Leibgeding.
Fritz Esel verkauft laut Lorenz Fries einen Teil der dem Hochstift Würzburg lehenbaren Zehntrechte, den er von den Herren von Vestenberg erhalten hat, für 90 Gulden an Jacob Heimburg.
Der Würzburger Bischof verschreibt Georg von Crailsheim und seiner Ehefrau laut Lorenz Fries jährlich 50 Gulden an der Bede in Dettelbach.
Der Würzburger Bischof verschreibt Contz von der Kere laut Lorenz Fries jährlich 50 Gulden an der Bede in Dettelbach.
Der Würzburger Bischof verschreibt Kilian von der Kere laut Lorenz Fries jährlich 100 Gulden an der Bede in Dettelbach.