Das Erzstift Mainz führt einen Guldenzoll in Miltenberg ein; dagegen, sowie gegen das prätendierte Stapelrecht in Miltenberg und gegen die geplante Sperrung des Mains Richtung Wertheim erhebt sich Protest.
In Homburg wird ein Guldenzoll eingerichtet.
Nach dem Aussterben der Henneberger kommt die Stadt endgültig in den Besitz des Würzburger Hochstifts. Bischof Julius Echter erwarb nun das restliche Viertel von Burg, Stadt und Amt Münnerstadt mit Halsgericht und Zoll für 42000 Gulden von den Grafen von Stolberg als Erben Graf Albrechts von Henneberg-Schwarza.
Durch die kaiserliche Belehnung Würzburgs mit den "Münnerstadter Lehen" 1587, nämlich mit einem Viertel an Blutbann und Zoll zu Münnerstadt sowie 1588 mit dem ehemals stolbergischen Viertel an Münnerstadt erhielten diese Besitzwechsel ihre reichsrechtliche Sanktionierung.
Collenberger und Prozeltener Einwohner und Schützen hindern den Freudenberger Amtmann Wolf Voit von Rieneck an der Ausübung des Geleitrechts auf der Prozeltener Mainseite vom dortigen Geleitstein flussaufwärts. Wertheim legt dagegen Protest ein.
Philipp Jakob von Thüngen verkaufte dem Juliusspital für 1600 fl. sein Drittel am Mainzoll zu Haßfurt.
Der Bischof von Würzburg, Franz von Hatzfeld, verleiht den Würzburger Meistern des Fischerhandwerks Hans Eysner, Bastian Barthel, Claus Fischer und Benedikt Fischer den Fischzoll.
Der Bischof von Würzburg, Franz von Hatzfeld, verleiht den Würzburger Meistern des Fischerhandwerks Hieronymus Rottleb, Benedikt Fischer, Bastian Barthel und Hans Rottleb den Fischzoll.
In Ludwigsstadt befand sich ein "Hauptzoll", wofür eigens ein Zöllner beauftragt wurde.
Bischof Johann Philipp von Schönborn von Würzburg verleiht den Würzburger Meistern des Fischerhandwerks Hieronymus Rottleb, Bastian Barthel, Paul Vischer und Hans Ulrich d.J. den Fischzoll.