Der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe bestätigt die Stiftung eines Marienaltars im Stift Haug durch den verstorbenen Meister Konrad von Hall, zu Lebzeiten Kanoniker und Küster des Stifts.
Der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe genehmigt die Errichtung eines Karmeliterklosters innerhalb der Stadtmauern mit allen nötigen Einrichtungen. Alle Bewohner der Stadt werden aufgefordert, das Unternehmen zur Vergebung der Sünden zu unterstützen.
König Karl IV. gewährt der Abtei als erstem Zisterzienserkloster die Ausübung der hohen Gerichtsbarkeit innerhalb der Klostermauern.
Nach einem Statut der Propstei Neumünster soll die Zahl der Stiftsherrenpfründe auf 30, die der Domizellare auf sechs und die der Diakone, Subdiakone und Priester auf je mindestens 6 festgesetzt werden. Zudem werden darin deren Aufgaben geregelt.
Die Pfarrkirche wird in ein Kollegiatstift umgewandelt.
Das Kollegiatstift unterhält eine eigene Schule.
Der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe und sein Kapitel setzen eine Kommission aus acht Domherren ein, die u.a. folgende Rechte haben soll: Von der Pfarrerschaft Abgaben zu erheben (in Stadt und Bistum), Judenschule, -gasse, -kirchhof, -häuser, -höfe und -hofstätten zu verkaufen, Stifte, Orden und Klöster mit Kirchsätzen zu belegen, Kirchen zu inkorporieren und Güter und Gülten zu verkaufen.
Die erste Urkunde des Pfründnerspitals zum Hl. Geist ist erhalten, Gründer war Gottfried II. von Hohenlohe-Brauneck.
Ein Jahr nach der Gründung des Kollegiatstiftes St. Martin wird dem Dekan die Auflage gemacht, einen Schulmeister auf seine Kosten zu unterhalten.
Kaiser Karl IV. nimmt das Schottenkloster St. Jakob in seinen Schutz und gibt ihm den Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe zum Schirmer.