(Gegen-) Papst Johannes XXIII. bestätigt die Stiftung des Klosters Langenzenn.
Burggraf Johann von Nürnberg gestattet den Geistlichen in den Ämtern von Kulmbach, Bayreuth, Creußen, Schauenstein und Münchberg über ihre Habe testamentarisch zu bestimmen.
König Sigismund setzt die Burggrafen von Nürnberg als Schirmherren des Egidienklosters in Nürnberg ein.
Das Schottenkloster St. Ägidien wird Benediktinerkloster.
Durch gräfliche Stiftung wird an der Pfarrkirche in Wertheim ein Kollegiatstift (St. Marien) für einen Pfarrer und elf Vikare eingerichtet.
Die Beginenklause am Kirchberg wird geschlossen.
Es kommt zu Streitigkeiten zwischen den Grafen von Wertheim und dem Deutschen Orden, da dieser durch die Ummauerung Neubrunns das verbriefte Geleitrecht der Grafen stört.
Das Kloster besitzt ein eigenes Gericht, das über Maße, Gewichte und Eich urteilt und jährlich drei "Beseher" (je einen Bäcker, Metzger und Gerber) wählt, die gemeinsam mit dem Stadtschultheiß die Lebensmittel kontrollieren.
Es wird eine Frühmesse gestiftet.
Die Regeln der Beginen in Wertheim werden aufgestellt. Demnach werden acht geeignete ehrbare Jungfrauen oder Witwen mit Zustimmung des Grafen und des Wertheimer Pfarrers aufgenommen in das "Willige Armenhaus". Sie dürfen keinen eigenen Besitz haben außer ihren Kleidern und ihrem Bett. Sie haben eine Oberste unter sich zu wählen, der die anderen Gehorsam schuldig sind. Monatlich hat eine Frau die Kirche zu besorgen und zwei sollen das Almosen in der Stadt einsammeln. Jeder Kranke in Wertheim hat Anspruch auf Pflege durch die Beginen. (Laut Engel: Kirchliche Verwaltung lautet das Datum 18.6.1438.)