Es ist die Rede von "frawen und meydlein, die von des fewrs wegen in des lorentzen schuhlenhauß" gelegt gefangen lagen.
In einer Jahrtagsstiftung wird ein Schulmeister erwähnt.
Der Engelmesspfründner ist verpflichtet, dem Schulmeister jährlich 4 lb für seine Dienste zu geben.
In Neustadt an der Aisch ist eine Schule bezeugt.
Laut dem Pfarrregister muss der Schulmeister den Zehnt der Erträge seines Gartens an den Pfarrer abgeben.
In Volkach wird eine Lateinschule genannt.
Der Schulmeister wird in einer Jahrtagsstiftung erwähnt.
Durch die Übertragung eines Hauses zu Lehen wird der erste Schulmeister mit Namen Heinrich Mendlein bekannt.
Der genannte Schulmeister zu Pleichach ist in der Pfarrkirche des Vororts tätig.
Die Aufzeichnungen im Gotteshausbuch trennen nicht nur exakt das Kirchner- vom Schulmeisteramt, sie liefern auch eine Übersicht über die Einnahmen des Schulmeisters.