Kaiser Ludwig IV. erlaubt seinem Kanzler, dem Würzburger Bischof Hermann II. Hummel von Lichtenberg, Ebern mit Mauern und Gräben zu umgeben und erhebt es damit zur Stadt.
Kaiser Ludwig IV. verleiht Münnerstadt die Rechte und Freiheiten wie sie auch Gelnhausen besaß.
Mit der Verleihung des Stadtrechts wird die Obrigkeit des Deutschen Ordens durch den Stadtrat abgelöst.
Kaiser Ludwig IV. befreit Kraft von Hohenlohes Stadt Crailsheim von aller kaiserlicher Gewalt und gibt ihr das Stadtrecht von Hall.
Seit der Stadterhebung gibt es ein Stadtvogteigericht.
Stadtgründer ist der letzte Schlüsselberger Konrad III. (+ 8. 5. 1347)
Die Stadtrechtsaufzeichnungen werden angelegt und im sogenannten "Willkürenbuch" zusammengefasst.
Mergentheim bekommt durch Kaiser Ludwig IV. Gelnhäuser Stadtrecht verliehen.
Den Markgrafen Ludwig und Stefan von Brandenburg wird das Recht gewährt, den Markt Haltenbergstetten zu einer Stadt mit Mauern, Graben, Gericht, Bann, Stock und Galgen auszubauen. Die neue Stadt soll alle Rechte der Stadt Gelnhausen haben.
Erneute Bestätigung der Stadtrechte durch Kaiser Ludwig IV.