Kaiser Ludwig IV. verleiht auf Bitten des Würzburger Bischofs Hermann II. Hummel von Lichtenberg Seßlach das Gelnhäuser Stadtrecht.
Zusammen mit dem Stadtrecht wird das Marktrecht verliehen: ein Wochenmarkt mit Vieh und Wagen am Montag.
In der Stadtrechtsverleihung (Gelnhäusener Stadtrecht) bekommt Fladungen auch die Erlaubnis, jeden Dienstag einen Wochenmakt abzuhalten.
Kaiser Ludwig IV. befreit Kraft von Hohenlohes Stadt Crailsheim von aller kaiserlicher Gewalt und gibt ihr das Stadtrecht von Hall.
Seit der Stadterhebung gibt es ein Stadtvogteigericht.
Stadtgründer ist der letzte Schlüsselberger Konrad III. (+ 8. 5. 1347)
Die Stadtrechtsaufzeichnungen werden angelegt und im sogenannten "Willkürenbuch" zusammengefasst.
Mergentheim bekommt durch Kaiser Ludwig IV. Gelnhäuser Stadtrecht verliehen.
Den Markgrafen Ludwig und Stefan von Brandenburg wird das Recht gewährt, den Markt Haltenbergstetten zu einer Stadt mit Mauern, Graben, Gericht, Bann, Stock und Galgen auszubauen. Die neue Stadt soll alle Rechte der Stadt Gelnhausen haben.
Erneute Bestätigung der Stadtrechte durch Kaiser Ludwig IV.