Kaiser Ludwig IV. erhebt die Siedlung auf Bitte des Würzburger Bischofs Hermann II. Hummel von Lichtenberg zur Stadt (Gelnhäuser Stadtrecht) und erlaubt ihr, sich weiter zu befestigen und jeden Donnerstag einen Wochenmarkt abzuhalten.
Mit der Verleihung des Stadtrechts wird die Obrigkeit des Deutschen Ordens durch den Stadtrat abgelöst.
Fladungen erhält das Stadtrecht durch Kaiser Ludwig IV. auf Bitten des Würzburger Bischofs Hermann II. Hummel von Lichtenberg (bis 1333 Kanzler Ludwigs).
Kaiser Ludwig IV. befreit Kraft von Hohenlohes Stadt Crailsheim von aller kaiserlicher Gewalt und gibt ihr das Stadtrecht von Hall.
Seit der Stadterhebung gibt es ein Stadtvogteigericht.
Stadtgründer ist der letzte Schlüsselberger Konrad III. (+ 8. 5. 1347)
Die Stadtrechtsaufzeichnungen werden angelegt und im sogenannten "Willkürenbuch" zusammengefasst.
Mergentheim bekommt durch Kaiser Ludwig IV. Gelnhäuser Stadtrecht verliehen.
Den Markgrafen Ludwig und Stefan von Brandenburg wird das Recht gewährt, den Markt Haltenbergstetten zu einer Stadt mit Mauern, Graben, Gericht, Bann, Stock und Galgen auszubauen. Die neue Stadt soll alle Rechte der Stadt Gelnhausen haben.
Erneute Bestätigung der Stadtrechte durch Kaiser Ludwig IV.