Stadtgründungsurkunde von Thüngen und damit Stadterhebung durch Kaiser Friedrich III. für die Herren von Thüngen.
Um 1477 bekommt Merkendorf das Stadtrecht verliehen. Die Stadtverleihungsurkunde ist nicht vorhanden.
Auf Bitten des Würzburger Bischofs Rudolf II. von Scherenberg wird Dettelbach von Kaiser Friedrich III. zur Stadt erhoben.
Die Stadterhebung erfolgt erst nach mehrmaligem Besitzerwechsel 1484 durch den Würzburger Bischof Rudolph II. von Scherenberg. Für 1484 ist auch die Bezeichnung "civitas" belegt.
Erst mit der Stadterhebung wird Dettelbach eigene Pfarrei.
Der Rechtssatz von 1504 (neben dem von 1404), heute als Stadtrecht bezeichnet, ist eigentlich eine Mischung aus Verordnungs-, Herrschafts- und Eigenrecht.
Die Markgrafen Kasimir und Georg von Ansbach-Kulmbach bestätigen das Stadtrecht.
Infolge des Bauernkriegs wird Ludwigsstadt das Stadtrecht wieder genommen und der Ort ist damit wieder Marktflecken.
Königshofen werden die Stadtrechte entzogen.
Schlüchtern wird erstmals als Stadt erwähnt. Die Erhebung zur Stadt erfolgt wohl durch die Grafen von Hanau.