Die Cent Seßlach wird erstmals erwähnt.
Burggraf Albercht und seine Gemahlin erlassen für die Stadt Königsberg Statuten.
In Betzenstein gibt es ein Halsgericht.
Der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe und sein Domkapitel verkaufen Fritz dem Schmied, ihrem Schultheißen in Schweinfurt, die Hälfte der Vogtei, des Gerichts und der Gefälle in Schweinfurt und weiteren Ortschaften um 3000 Pfund Heller.
Graf Berthold von Henneberg verkauft dem Grafen Eberhard von Wertheim für 5000 Pfund Heller Würzburger Währung die Veste Laudenbach mit Vogtei, Amt, Gütern und Gerechtsamen, dazu das Dorf Laudenbach, mit der Zent Marktheidenfeld, samt den zur Feste Laudenbach gehörigen Leuten, sowie weitere Güter.
Ein kaiserliches Privileg mit dem "ius de non evocando" (Gerichtsbarkeit nur vor dem städtischen Amtmann) wird verliehen.
Heideck wird vom kaiserlichen Landgericht Nürnberg befreit.
Kraft von Hohenlohe und dessen Erben dürfen mit Erlaubnis Kaiser Karls IV. in Weikersheim Stock und Galgen errichten. Bisher hatten die Bürger von Weikersheim in Hollenbach Recht suchen müssen.
Kaiser Karl IV. gebietet dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe, nicht zu gestatten, dass ein Offizial oder anderer geistlicher Richter die Bürger der Stadt Rothenburg einer weltlichen Sache wegen vorlade oder richte.
Das Gericht in Teuschnitz hatte, wie dies aus den 1361 erstellten Notariatsinstrumenten ersichtlich wird, die volle Gerichtsbarkeit auszuüben.