Die Schöffen des Marktheidenfelder Gerichts verkünden ein Weistum über die (näher ausgeführten) Rechtsverhältnisse des Ortes.
Das kodifizierte Heimgericht wird erwähnt.
Die Regelungen der "Statuta und Heimgerichte" werden mehrmals bekräftigt (1422, 1426 und 1434).
Für ein Darlehen von 2000 Gulden wurde Karl von Hessberg auf Einkünfte von Stadt, Gericht und Amt Ebenhausen angewiesen.
Die Schöffen des Landgerichts und der Zent Wertheim legen fest, dass alle in der Freiung der Stadt Wertheim begangenen Frevel (u.a. Diebstahl, Mord, Brandstiftung) von den Grafen von Wertheim zu ahnden sind. Unter den 14 Schöffen sind aus Wertheim Siegfried Bartholomeus und Kunz Stecher genannt.
Die Gerichtsbarkeit wird erweitert.
Kaiser Sigismund belehnt den Grafen Georg von Henneberg-Römhild mit dem halben Gericht zu Benshausen, mit einem Teil des Wildbanns am Thüringer Wald, mit Zoll, Zehnt und Halsgericht zu Römhild und Münnerstadt sowie mit dem Bann dieser Gerichte.
Es werden ein Richter, ein Bürgermeister und zehn Geschworene erwähnt.
Nach dem Verkauf des Landrichteramts durch die Herren von Eppstein an das Erzstift Mainz wird Mainz Teilhaber und richtet seitdem zusammen mit Hanau in Alzenau.
Markgraf Friedrich I., der Kurfürst von Brandenburg, erhebt das Dorf zu einem Markt mit Stadtrechten (Nürnberger Recht) und verleiht ihm das Privileg der hohen Gerichtsbarkeit.