Es gibt in Rothenburg o. d. Tauber zunächst ein rein patrizisches Zwölferkollegium, die sogenannten "consules in rotenburg ceterique cives ibidem".
Altdorf wird in einer Urkunde König Rudolfs von Habsburg zum ersten Mal erwähnt.
Der Bischof von Würzburg verkauft Burgbernheim ("Bernheim") an Burggraf Friedrich von Nürnberg. Sollte der Würzburger Bischof die beiden Dörfer in den folgenden zwölf Jahren nicht wieder einlösen, sollten sie des Burggrafen Eigen bleiben.
Creußen wird als "Kreusen", lat. Crusia, erwähnt.
Münnerstadt wird als "Munrichstat" erwähnt.
Pappenheim wird als "Bappenhein" bezeichnet.
Neustadt an der Aisch wird als "Nivenstadt" erwähnt.
Burggraf Friedrich III. von Nürnberg wird vom Würzburger Bischof mit der von Friedrich von Truhendingen erkauften Vogtei über Burgbernheim belehnt.
Von dem Ort wird gesprochen als "apud Curiam."
Es ist von "zum Hof und uf dem lande zu Regnitz" die Rede.