Naila wird als "Newleins" erwähnt.
"Steynauwe" als Bezeichnung für Steinau.
Münnerstadt wird als "Munrestat" erwähnt.
Rehau wird als "Resaw" erwähnt.
Karl IV. verleiht "Niedernbreit" einen Mainzoll, der mit dem Straßenzoll eine bedeutsame Einnahmequelle wird.
Der Ort wird nun "Ludwigstadt" genannt, da nach der Stadterhebung das Grundwort "dorf" durch "stadt" ersetzt wird.
Graf Otto X. von Orlamünde erteilt "Ludwigstorff" das Recht auf einen Wochenmarkt und drei Jahrmärkte.
Der Ort wird als "Hoestet" erwähnt.
Zeil wird "Zeil" genannt.
Die Egerer Forstverordnung erwähnt "das dorff Lewken, da saß vor alters nicht mehr denn ein Pfarrer und ein Wildener [Förster] und ein Fischer".