Römhild wird als "Rotemulte" erwähnt.
Römhild gehört zum Bistum Würzburg.
Römhild wird erstmals als Stadt bezeichnet.
Römhild wird als "civitas" bezeichnet.
Graf Friedrich von Henneberg öffnet Hartenberg und Römhild für den Bischof von Würzburg.
Graf Friedrich von Henneberg setzt das halbe Schloss und die halbe Stadt Römhild für 3000 Gulden seiner Gemahlin Elisabeth ein.
Die Pfarrei in Römhild wird erwähnt.
Kaiser Sigismund belehnt den Grafen Georg von Henneberg-Römhild mit dem halben Gericht zu Benshausen, mit einem Teil des Wildbanns am Thüringer Wald, mit Zoll, Zehnt und Halsgericht zu Römhild und Münnerstadt sowie mit dem Bann dieser Gerichte.
Graf Heinrich zu Henneberg fordert die Stadt Römhild auf, nicht feindlich gegen ihn zu handeln, da seine Erbansprüche nach dem Tod seines Vaters und seines Bruders rechtlich legitimiert sind und somit auch rechtlich ausgetragen werden sollen. Er befindet sich im Zwist mit der Witwe seines Bruders, Gräfin Katharina von Häynaü (Hanau).
Pfarrer Georg von der Eich stiftet eine ewige Messe in der Pfarrkirche. Der Schulmeister wird hierbei für seine Teilnahme entlohnt.