Der Bürgermeister und der Rat werden zweijährlich zur Hälfte neu ernannt. Diese Regelung gewährleistet, dass bei einem Ausscheiden des schon länger im Amt sitzenden Bürgermeisters der andere Bürgermeister an dessen Stelle tritt und bereits mit den Amtsgeschäften vertraut ist.
Obernburg erhält das wetterauische Recht.
Das Kollegiatstift St. Peter und Alexander zu Aschaffenburg ist mit einem Weinberg erstmals als Besitzer in Obernburg genannt. Später war das Dorf als Lehen der Aschaffenburger Stiftspropste in den Händen verschiedener adliger Vögte.
Obernburg wird als "Ouerenburch" erwähnt.
Obernburg ist als Pfarrei belegt.
Obernburg ist bis 1300 als Lehen der Aschaffenburger Stiftspröpste in den Händen verschiedener adeliger Vögte, dann erwirbt das Kollegiatstift St. Peter und Alexander zu Aschaffenburg die Vogtei zurück.
Die Vogtei über Obernburg wird von Gottfried und Konrad von Bickenbach für 600 Pfund Heller gekauft. Obernburg gibt dabei selbst 200 Pfund Heller zur Kaufsumme hinzu.
Obernburg wird von dem Mainzer Erzbischof Peter von Aspelt zur Stadt erhoben.
Obernburg gelangt mit dem gesamten Bachgau in den Besitz des Erzstifts Mainz, das seine Rechte mit der Erlangung der grundherrlichen Vogteigewalt abrundet.
Die vier Jahre zuvor erfolgte Stadterhebung Obernburgs wird durch Ludwig IV. bestätigt.