Da Bertold von Bibra dem Würzburger Bischof 4060 Gulden lieh, verschreibt ihm der Bischof laut Lorenz Fries die Stadt Hassfurt.
Der Würzburger Bischof Johann II. von Brunn kommt mit der Stadt überein, sie für 500 Gulden jährlich von aller Bede und Steuer zu befreien.
Die Stadt Haßfurt macht Bischof Johann ihre Mainmühle zinspflichtig und erhielt dafür das Privileg, "Juden nach Gefallen einnehmen zu dürfen". Noch im gleichen Jahr wurden drei jüdische Familien aufgenommen, die als Schutzfamilien in der Judengasse wohnten.
Der Würzburger Bischof verschreibt laut Lorenz Fries der Witwe des Ritters Dietrich Fuchs für 2000 Gulden die Einnahmen in Hassfurt.
Laut Lorenz Fries verschreibt der Würzburger Bischof Graf Thomas von Rieneck jährlich 200 Gulden an der Bede in Hassfurt für eine Summe von 3000 Gulden.
Laut Lorenz Fries verschreibt der Würzburger Bischof Karl von Heßberg jährlich 150 Gulden an der Bede in Hassfurt für eine Summe von 2000 Gulden.
Laut Lorenz Fries gestattet der Würzburger Bischof den Bürgern von Hassfurt am 14.7.1431, Juden aufzunehmen, ihnen Schutz und Schirm zu gewähren und von ihnen Steuern zu verlangen. Bestätigt wird dies vom Domkapitel erst am 6.6.1437.
Die Zuständigkeit des Stadtgerichts wird vom Würzburger Bischof Johann II. von Brunn auf alle Fälle, die nicht Leib und Leben betrefen, festgelegt. Es sollte nun mit dem Amtmann, dem Amtkeller, einem Bürgermeister, vier Ratsmitgliedern und drei Vertretern der Bürgerschaft besetzt sein. Das Gericht fand jeden Dienstag nach dem Markt statt.
Den Bürgern von Hassfurt wird die Hochgerichtsbarkeit verliehen.
Laut Lorenz Fries erlaubte der Würzburger Bischof den Bürgern von Hassfurt am 4.6.1432, eine Mühle am Main zu erbauen. Dieser Mühle wurden von Bischof Gottfried von Limpurg am 7.12.1442 Freiheiten und Privilegien bestätigt.