Als Strafe für die Aufstände gegen den Rat verbietet König Karl IV. den Handwerkern die Bildung von Zünften.
König Karl IV. verleiht dem Nürnberger Burggrafen Johann und seinem Kanzler das Ungeld der Stadt Nürnberg auf drei Jahre.
König Karl IV. verkündet einen Landfrieden, mitunter auch auf Rat der Reichsstädte Nürnberg und Rothenburg o. d. Tauber. Würzburg, Neustadt an der Aisch, Eichstätt und Bamberg sind von dem Landfrieden ebenfalls betroffen.
König Karl IV. weist die Schultheißen, Schöffen, Bürger und den Rat der Stadt Nürnberg an, die auf Martini fällige Reichssteuer von 2000 Pfund Heller dem Bamberger Bischof Friedrich I. von Hohenlohe zu bezahlen.
Der Rat erweitert sich um zwei weitere Gruppen mit jeweils acht Mitgliedern. Zum einen handelt es sich um die "alten Genannten", zum anderen um die "Ratsfreunde vom Handwerk".
Die Bürger der Stadt Nürnberg erklären den Zwist zwischen ihnen und den Burggrafen von Nürnberg für beigelegt.
Der Augsburger Bischof Marquard I. von Randeck eint den Bamberger Bischof Friedrich I. von Hohenlohe und die Burggrafen von Nürnberg mit der Stadt Nürnberg wegen des Platzes der ehemaligen Judenhäuser. Die Stadt Nürnberg soll dem Bischof und den Burggrafen für die Niederlegung aller Ansprüche auf diesen Platz und die Hofstätten 1600 Gulden geben.
Die Kaufleute von Nürnberg und Regensburg werden von Johann und Albrecht, Burggrafen von Nürnberg, Graf Rudolf von Wertheim, Ludwig von Hohenlohe und dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe in deren Gebieten in Schutz genommen. Das Geleit währt bis zum kommenden 2. Februar; die Kaufleute sollen dafür entsprechend der transportierten Waren bezahlen.
König Karl IV. bestätigt, dass die Stadt Nürnberg ihre jährliche Steuer von 2000 Pfund Heller an den Bamberger Bischof Friedrich I. von Hohenlohe gezahlt hat.
König Karl IV. errichtet einen Landfrieden zwischen den Städten Regensburg, Nürnberg, Würzburg, Rothenburg und verschiedenen Fürsten und Bischöfen.