Laut Lorenz Fries verkauft Hans von Vestenberg am 28.9.1465 einen Teil der dem Hochstift Würzburg lehenbaren Zehntrechte für 325 Gulden an Jacob Heimburg. Diese werden ihm am 21.1.1467 vom Bischof übertragen.
Die Stadt Iphofen hat jährlich 800 fl als Bede an den Bischof von Würzburg abzuführen.
Bischof Johann von Grumbach verschreibt Doktor Gregor Haimburg laut Lorenz Fries das Umgeld in Iphofen.
Da die Bewohner Iphofens aufgrund von Missernten verschuldet waren, lässt ihnen der Würzburger Bischof laut Lorenz Fries zehn Jahre lang die Steuer nach. Sie müssen statt 800 Gulden jährlich nur 600 Gulden zahlen.
Der Würzburger Bischof gibt der Stadt Iphofen laut Lorenz Fries eine Steuerordnung, in der die Abgabe und Verrechnung des Umgelds geregelt ist.
Nachdem Doktor Gregor Heimburg vom Papst exkommuniziert wurde, zahlt der Würzburger Bischof laut Lorenz Fries für das Iphofener Umgeld, das Haimburg seit 1466 inne hatte, nur noch 900 statt 1200 Gulden.
Bischof Rudolf II. von Scherenberg erlässt eine Stadtordnung, in der u.a. ein äußerer und ein innerer Rat mit mehreren Bürgermeistern festgeschrieben sind.
Laut Lorenz Fries verschreibt der Würzburger Bischof Heinz Marschalk von Raueneck 70 Gulden an der Bede und 6 Gulden am Ungeld in Iphofen als Leibgeding.
Fritz Esel verkauft laut Lorenz Fries einen Teil der dem Hochstift Würzburg lehenbaren Zehntrechte, den er von den Herren von Vestenberg erhalten hat, für 90 Gulden an Jacob Heimburg.
Nachdem Jacob von Heimburg einige Teile der dem Hochstift Würzburg lehenbaren Zehntrechte zu Iphofen gekauft hat, übergibt er laut Lorenz Fries die Hälfte dieser Anteile an seinen Schwager Georg von Crailsheim.