Kaiser Sigismund spricht Windsheim die Reichsfreiheit und Gerichtshoheit zu.
Färber, Tuchmacher und Tuchscherer werden genannt.
Der Rat der Stadt erhält das Vorrecht des Blutbanns.
Kaiser Friedrich III. verleiht Windsheim den Blutbann.
Die Städte Nürnberg, Windsheim und Weißenburg schliessen ein Bündnis für drei Jahre.
Ein Pilgerspital wird genannt.
Der Burggraf von Nürnberg belagert die Stadt mit dem Bischof von Würzburg 45 Tage, bis ein reichsstädtisch nürnbergisches Kontingent der Stadt zur Hilfe kommt.
Verödung der Handelsstraße durch Windsheim, da die Markgrafen von Brandenburg den Verkehr über die Straße Nürnberg-Neustadt/Aisch-Kitzingen umleiten.
Im Harrassischen Vertrag musste auch der Markgraf, aus dessen Pfandschaft sich die Stadt zweimal zu lösen vermocht hatte, die volle Gerichtshoheit des Rates in den Mauern anerkennen und die immer zahlreicher werdenden Pfahlbürger von seinem Landgericht ausnehmen.
Nachdem Kaiser Karl V. gewährt, dass der "kaiserliche Oberrichter" aus den eigenen Reihen gewählt werden darf und nicht vom Adel gestellt wird, verfügt die Stadt über ein unabhängiges Stadtgericht.