Ein Bürgereid ist überliefert.
Es werden Verordnungen bezüglich der Wiedertäufer und anderer als sektiererisch eingestufter Gruppen erlassen.
Graf Ludwig von Stolberg erteilt dem Leinweberhandwerk in Stadt und Grafschaft Wertheim eine Ordnung.
In der Stadt Wertheim werden jährlich 1000 Gulden Bede erhoben.
Beim Tod Graf Ludwigs von Stolberg müssen mehrere Bürger auf dem Schloss Nachtwache halten.
Die Bürger und die Amtsinhaber der Stadt Wertheim schwören den Eid auf die Stadtherren.
Graf Ludwig von Stolberg-Königstein bestätigt auf Bitten der in Wertheim wohnhaften Bäckermeister den von Graf Michael von Wertheim erlassenen Zunftbrief der Bäcker in Wertheim mit geringfügigen, auf deren Wunsch vorgenommenen Änderungen (es folgen die 24 Artikel der Ordnung) und ermahnt Amtleute, Befehlshaber, Schultheiß und Bürgermeister, für die Beachtung der Ordnung zu sorgen. Vier Jahre später bestätigen die wertheimischen Befehlshaber die Ordnung unter Beifügung von zwei Punkten.
Gräfin Katharina von Eberstein, Graf Dietrich von Manderscheid und Graf Ludwig von Löwenstein bestätigen auf Bitten der in Wertheim wohnhaften Häcker den von Graf Johann von Wertheim 1429 erlassenen Zunftbrief der Häcker in Wertheim mit geringfügigen, auf deren Wunsch vorgenommenen Änderungen (es folgen die acht Artikel der Ordnung) und ermahnen Amtleute, Befehlshaber, Schultheiß und Bürgermeister, für die Beachtung der Ordnung zu sorgen.
Die Wertheimer Bürger legen Beschwerde gegen das Niederlaggeld (Abgabe auf Weintransport) ein.
Die Grafschaft Wertheim wird auf drei Jahre geteilt, Graf Dietrich von Manderscheid erhält Wertheim, Graf Ludwig von Löwenstein Freudenberg.