Die hohenzollerischen Burggrafen von Nürnberg erwerben die Herrschaft Rudolfstein, seitdem gehört Weißenstadt zu deren "Oberland auf dem gebirge und vor dem wald".
Der Ort wird als "Weyssinkirchen" erwähnt.
Die Stadterhebung erfolgt durch die Hohenzollern mit einer Namensänderung (Weißenkirchen zu Weißenstadt).
Eine Ratsverfassung wird zusammen mit der Stadterhebung verabschiedet.
Weißenstadt wird "civitas" genannt.
Die Burggrafen Johann und Albrecht von Nürnberg bestätigen dem Kloster Waldsassen den Kauf eines Hofs in Weißenstadt.
Die Brüder Arnold und Haiman von Hirschberg erhalten von den Burggrafen Johann und Albrecht von Nürnberg Güter in Weißenstadt.
Das Kloster Waldsassen verkauft Weissenstadt an die Burggrafen von Nürnberg
Weißenstadt wird als "Weyssenstat" erwähnt.
Kaiser Karl IV. verabredet mit Burggraf Friedrich V. von Nürnberg ein Ehebündnis zwischen ihren in den nächsten fünf Jahren zu erhoffenden Kindern. Dabei teilen sie den beiden bereits Einkünfte unter anderem in den Orten Eschenbach, Velden (Kaiser Karl), Wunsiedel und Weißenstadt (Burggraf) zu.