Adolf, der Bischof von Speyer (und spätere Erzbischof von Mainz), und der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg erlassen ein Schutzprivileg über die Straßen von Külsheim über Würzburg nach Aschaffenburg.
Graf Johann von Wertheim verfügt die Aufteilung der Grafschaft nach seinem Tod. Wertheim und Freudenberg sollen an den ältesten Sohn Johann gehen, die wertheimischen Teile von Klingenberg, Tauberbischofsheim, Külsheim und Kitzingen an einen noch zu bestimmenden der jüngeren Söhne. Besonders erwähnt wird ein Zoll "zu Wertheim".
Die Grafen Eberhard und Hans von Wertheim teilen die Grafschaft, darunter ein Ungeld in Karlstadt, Rieneck und Külsheim.
Burggraf Johann überschreibt Fritz Schenck von Geyern den Zehnt von Külsheim.
Graf Michael von Wertheim gibt Jörg Diethelm von Wertheim, dessen Sohn Hans, Else "Wynmerein" und deren Sohn Johannes den "Buwehof" beim Schloss in Külsheim gegen jährlich 70 Gulden zu Lehen.
Graf Philipp der Ältere von Rieneck belehnt Endres von Riedern mit einem Teil des Zehnten von Külsheim.
Graf Johann von Wertheim erobert Külsheim.
Der Jude Hayhim, Einwohner in Külsheim, protestiert vor dem Notar Johannes Storch, Würzburger Kleriker, namens der Külsheimer Juden gegen die Klage des Mainzer Weihbischofs Berthold von Henneberg gegen die Juden wegen Übertretung von Synodalstatuten, die ihnen das Tragen besonderer Kennzeichen vorschreiben und den Christen den Umgang mit ihnen verbieten (11.11.). Eine Versammlung der Külsheimer Juden stimmt am 13.11. der notariell beglaubigten Protestation zu. Am 28.11. beurkundet der Notar Storch den Eingang des Schriftstücks beim bischöflichen Gericht.
Pfalzgraf Philipp bei Rhein schlichtet 1480 einen Streit zwischen Graf Johann von Wertheim und dem Mainzer Erzbischof Dieter von Isenburg wegen der Stadt Külsheim. Ein Jahr später wird eine weitere Entscheidung getroffen.
Bechtold von Dürn erhält seine Hälfte eines Sechstels vom Külsheimer Zehnt als Lehen von den Grafen von Rieneck (27.3.); die andere Hälfte erhält sein Bruder Wilhelm (11.5.).