König Karl IV. teilt Ulrich von Hanau mit, dass er dessen Streit mit Lutz von Hohenlohe wegen Burg und Stadt Lauda erst nach seiner Rückkehr nach Deutschland vor dem Hofgericht verhandeln könne.
Markgraf Ludwig von Brandenburg ist Ludwig von Hohenlohe 2100 Pfund Heller schuldig, die auf die Pfandsumme von Lauda und Jagstberg, jeweils Burg und Stadt, aufgeschlagen werden. 1000 Pfund Heller dieser Schuld will Ludwig für Baumaßnahmen in den beiden Orten nutzen.
Der Hofrichter Kaiser Karls IV. schlägt Burg und Stadt Lauda Ulrich von Hanau zu.
Kaiser Karl IV. widerruft ein Urteil des Landgerichts zu Nürnberg, das Burg und Stadt Lauda Fritz Walch von Sachsenflur und dessen Herrn Gerlach von Hohenlohe zugesprochen hatte. Stattdessen wird beides Ulrich von Hanau zugesprochen, der es als Lehen von Pfalzgraf Rudolf dem Älteren bei Rhein inne haben soll.
Kaiser Karl IV. befiehlt dem Markgrafen Ludwig von Brandenburg, Ulrich von Hanau gegen die von Hohenlohe wegen Burg und Stadt Lauda beizustehen.
Papst Urban V. erlaubt die Gründung eines Augustinerklosters in Lauda. Lauda gehört zur Würzburger Diözese.
Es werden Weinberge am Buberberg bei Lauda erwähnt. Diese verkauft das Kloster Gerlachsheim an Stein von Riedern um "60 weniger 2 Pfd. Heller weniger 4 1/2 Schilling Heller."
Margarete, Pfalzgräfin bei Rhein und Herzogin von Bayern, übergibt ihrem Vetter Herzog Friedrich verschiedene Besitzungen, darunter Lauda, mit allen Zugehörungen.
Pfalzgraf Ruprecht der Ältere verspricht Gerlach von Hohenlohe, diesem und dessen Erben die ihm verpfändete Burg und Stadt Lauda jederzeit gegen 6200 Gulden zurückgeben zu wollen.
Die Herzöge Stephan, Friedrich und Johann von Bayern besprechen mit dem Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg ihre Schuldenbegleichung. Für diese müssen sie die Schlösser "Jagesperg" und "Luden" an das Hochstift verkaufen sowie die herzöglichen Teile an Rothenfels und Gemünden.