Im Langenstädter Vertrag sind für Kronach Bürger ("cives") bezeugt.
Kronach wird Stadt.
Seit Ende des 14. Jahrhunderts sind für Kronach Juden nachweisbar. Beim sogenannten Rindfleischpogrom von 1298 sollen in Kronach zehn Juden umgekommen sein.
Kronach wird erstmals als eine mit Marktrechten privilegierte Stadt bezeichnet.
Die im Talbereich der Haßlach und Kronach gelegene unbefestigte Vorstadt westlich ("In der Haßlach"), südlich ("Spitalviertel") und östlich ("In der Strau") der Oberstadt ist mit Ausnahme der wahrscheinlich älteren Strau vermutlich erst seit Anfang des 14. Jahrhunderts nach und nach entstanden.
Für Kronach ist eine Mühle bezeugt.
Schon zur Zeit seiner ersten Nennung als Stadt ("oppidum") im bambergischen Urbar war Kronach mit Stadtmauern befestigt. Im Urbar wird bereits zwischen Hofstätten innerhalb und außerhalb der Mauern unterschieden. Nur die Hofstätten innerhalb der Mauern hatten eine "Marchtrecht"-Abgabe zu zahlen.
Das bereits 1323/28 bezeugte "Marchtrecht" in Kronach muss spätestens um 1400 in die volle Verfügungsgewalt von Bürgermeister und Rat gekommen sein.
Das erste bekannte Siegel der Stadt Kronach stammt von einer Urkunde von 1326, in der die darin als Bürger von Kronach bezeichneten Brüder Heinreich und Erbort Zolner und Seifried Cliber den endgültigen Verzicht Reybins von Waldenfels auf die Zehntrechte im späteren bambergischen Amt Wallenfels bestätigen. Es zeigt hinter einem Zinnenkranz einen gotischen Turm und drei Rosen und trägt die Umschrift S. CIVITATIS [IN] C[HRANA]CH.
Der Ort wird als "civitas" erwähnt.