Der Rat der Stadt wird erstmals genannt.
Herzog Swantibor I. von Pommern-Stettin gibt den "Burgeren und Rath der Stadt zu Altdorf" das Recht, den Graben mit Fischen zu besetzen.
Altdorf wird als "civitas" bezeichnet.
Altdorf wird als "Stadt" bezeichnet.
Swantibor I. von Pommern-Stettin verkauft Altdorf an Ruprecht III., den Pfalzgrafen bei Rhein.
König Ruprecht III. bestätigt die Privilegien Swantibors für Altdorf, das er kurz zuvor als bayerischer Herzog und Pfalzgraf bei Rhein vom Stettiner Herzog erworben hatte.
Das Landgericht zu Nürnberg setzt den Burggrafen Friedrich in Nutzgewähr der Truhendingischen Güter und Lehen, darunter auch Bamberg, Altdorf, Scheßlitz, Lichtenfels, Weismain, Hollfeld, Baunach und Arnstein.
Der örtliche Pfarrer hat den Schulmeister zu unterhalten.
Eine Pfarrei findet Erwähnung.
Ein einstiger Wohlstand durch Hopfenanbau ist bezeugt.