Der Ort wird im Salbuch der Henneberger erwähnt.
Die Verleihung des Schweinfurter Stadtrechts durch Kaiser Ludwig IV. ist nur eine Erweiterung und Verbesserung schon bestehender Stadtrechte.
Coburg bekommt das Stadtrecht verliehen.
Graf Berthold VII. von Henneberg-Schleusingen verbrieft Eisfeld und Hildburghausen alle Rechte, Freiheiten und guten Gewohnheiten, die auch seine Stadt Coburg inne hat.
In Coburg gibt es ein Stadtgericht.
Graf Heinrich VIII. von Henneberg stirbt ohne männlichen Erben, deshalb erbt seine Frau Jutta von Brandenburg die Herrschaft.
Abdrängung des stadtherrlichen Schultheißen oder "advocatus" auf den Vorsitz im Stadtgericht.
Nach dem Tod Juttas von Brandenburg werden die hennebergischen Besitzungen unter ihren Schwiegersöhnen Eberhard II. von Württemberg, Markgraf Albrecht von Nürnberg und Markgraf Friedrich dem Strengen von Meißen aufgeteilt. Letzterer erhält Coburg mit Neustadt, Sonneberg, Neuhaus, Schalkau, Strauf und Rodach. Die Gesamtheit der Orte wird als "Pflege Coburg" bezeichnet.
Der Graf von Schwarzburg entscheidet einen Streit zwischen dem Markgrafen Friedrich von Meißen mit Burggraf Albrecht von Nürnberg wegen des hennebergischen Erbes. Dabei entscheidet er, dass die Vogtei bei Herrenbreitungen zu Schmalkalden gehört und mit Schmalkalden an den Markgrafen von Meißen verpfändet worden war. Unklar bleibt, ob Umpferstedt zu Heldburg oder zu Coburg gehört.
Konrad von Hürnheim bestätigt die Dreiteilung des Henneberger Erbes. Der Teil Coburg geht dabei an den Markgrafen von Meißen, den zweiten Teil bildet Schmalkalden und den dritten Teil Königshofen und Heldburg, die an den Burggrafen von Nürnberg und den Grafen von Württemberg gehen.