Der ehemalige Vogteisprengel wird in einem hochstiftischen Amtsbezirk verwaltet. Diesem steht kein Lehensmann, sondern ein Beamter, nämlich der bischöfliche Amtmann (officiatus) vor.
Neustadt an der Saale wird als "in dem Saltzgew" erwähnt.
Neustadt an der Saale wird als "Under Salczberg" erwähnt.
Die Pfarrei in Neustadt an der Saale wird erwähnt.
In Bischofsheim sind zwei Mühlen nachweisbar, in Neustadt eine Badestube. Als Würzburger Lehen sind die Vogtei über die Mühlen und das Bad im Besitz Heinrichs von Schneeberg.
Der "rector", ein"Maidleinslehrer" und ein "Baccelaureus" werden erwähnt.
Den ersten Hinweis auf Juden in Neustadt enthält eine Urkunde, in welcher sich der Fuldaer Abt Heinrich V. Graf von Weilnau verpflichtet, dem Juden Rufus "de Nuwenstat" die Schulden, die Graf Heinrich d. J. von Henneberg-Aschach bei diesem hatte, zu bezahlen.
Der Pfarrer in Neustadt wird erwähnt.
Der Würzburger Bischof überträgt Poppo von Henneberg Einkünfte aus Neustadt.
Die Rechte der Förster aus Neustadt ("Nuwenstat") werden festgeschrieben.