Kaiser Ludwig IV. bekundet dem Würzburger Bischof Albrecht seine Absicht, seinen Teil der Festen Gemünden und Rothenfels lösen will.
Kaiser Ludwig IV. einerseits und Markgraf Ludwig von Brandenburg sowie Herzog Stefan von Bayern andererseits schreiben dem Bischof Albrecht und dem Domkapitel wegen der Lösung der Festen Rothenfels und Gemünden.
Kaiser Ludwig IV. fordert das Hochstift Würzburg zur Bewerkstelligung der Lösung der Städte und Festen Gemünden und Rothenfels auf.
Bei der Trennung in Ober- und Niederbayern fiel Rothenfels an den oberbayerischen Teil.
Eberhard von Riedern, Domdechant in Würzburg, leiht dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe auf die jährlichen Gülten des Amtes Rothenfels und der dazugehörigen Dörfer 600 Pfund Heller.
Die Burgen und Städte Gemünden und Rothenfels fallen mit ihren jeweiligen dazugehörigen Besitzungen an den Markgrafen Ludwig von Brandenburg.
Markgraf Ludwig von Brandenburg verpfändet wegen 7400 Pfund Hellern, die er dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe schuldig ist, diesem seinen Teil von Burg und Stadt Rothenfels unter Vorbehalt des Wiederkaufs. Nach der Auslösung sollen alle Bestimmungen, die zwischen Kaiser Ludwig IV. und dem Bischof über Rothenfels und Gemünden getroffen wurden, in Kraft bleiben.
Nach dem Tode Ludwigs V. fiel dessen Anteil an Rothenburg und Gemünden an Stephan II.
Wilhelm und Heinrich Loterpeck erhalten das Recht, nach dem Tode des Friedrich Volkolt zwei Teile der Veste Rothenfels zu erwerben.
Stephan, Pfalzgraf bei Rhein und Herzog und seine Söhne bekennen, dass sie Graf Gerlach von Hohenlohe wegen Neustadt 50000 Pfund Heller schuldig seien. Dieser habe ihnen die Hälfte erlassen, dafür verpfänden sie ihm Rothenfels und Gemünden.