Gerichtsort war, einem Weistum von 1380 zufolge, der Freihof zu Lohr.
Es wird die Burg erwähnt.
Der untere Turm am Niedertor wird erstmals erwähnt.
Den Grafen von Rieneck wird die Münzstätte zu Lohr verliehen.
Lohr wird als "Lare" genannt.
Die heutige spätgotische Kirchenalage geht auf die zweite Hälfte des 15. Jahrhunderts zurück.
Im Rahmen einer Jahrtagsstiftung wird erstmals ein Schulmeister erwähnt.
Es gibt vier Jahrmärkte.
Der Mainzer Erzbischof Albrecht von Brandenburg belehnt Graf Reinhard von Rieneck mit diversen Orten, darunter ganz Rieneck und Lohr.
Der Mainzer Erzbischof Albrecht von Brandenburg gibt Graf Reinhard von Rieneck mehrere Güter zu Lehen, darunter seinen Teil von Rieneck und die Stadt Lohr.