Markgraf Johann von Brandenburg erlaubt den Bürgern, einen Rat zu wählen. Dieser besteht aus jeweils einem Ober- und einem Unterbürgermeister, aus Ratsmitgliedern und aus vier Viertelmeistern.
Prichsenstadt besitzt das Recht, jährlich einen Stadtrat zu wählen.
Markgraf Friedrich VI. von Brandenburg-Ansbach und Brandenburg Kulmbach verkauft Prichsenstadt an den Fuchs von Bimbach.
Zur Erbteilung der markgräflichen Lande ist Prichsenstadt wieder Amt im Oberland.
Das dem Heiligen Geist geweihte Spital mit der St.-Sixtus-Kapelle wird von Friedrich Schülein, dem Vikar bei St. Sebald in Nürnberg, gestiftet.
Der Bischof von Würzburg bestätigt die Stiftung des Spitals und der St.-Sixtus-Kapelle.
Der Bischof von Würzburg kämpft mit dem Markgrafen von Brandenburg-Ansbach um die Zuständigkeit der Landgerichte.
Prichsenstadt wird in der Auseinandersetzung des Markgrafen Friedrich II. von Brandenburg mit dem Bischof von Würzburg nach der Belagerung durch die Truppen des Bischofs eingenommen, geplündert und zerstört.
Durch den Prager Friedensvertrag kommt Prichsenstadt erneut an den Markgrafen von Brandenburg, der die Stadt wieder aufbaut.
Die Schule in Prichsenstadt wird erstmals erwähnt.