Es gibt eine "Bruderschaft aller Zwölfboten".
Der Bamberger Bischof Neidhardt von Thüngen bestätigt der Stadt Burgkunstadt den von seinem Vorgänger Friedrich III. von Aufseß im Jahr 1421 auf jeden Samstag verliehenen Wochenmarkt.
Stadthalter, Vizekanzler und Räte des Bamberger Bischofs Peter Philipp von Dernbach bewilligen der Stadt Burgkunstadt zur Milderung ihrer Schuldenlast zwei neue Jahrmärkte auf Sonntag nach Johannis (24. Juni) und Sonntag nach Laurentii (10. August). Dabei wird erwähnt, dass Weismain seine in Abgang geratenen Viehmärkte wieder einführen will.
Der Bamberger Bischof Marquard Sebastian Schenk von Stauffenberg verleiht der Stadt Burgkunstadt für die zwei von seinem Vorgänger Bischof Peter Philipp von Dernbach neu gewährten Jahrmärkte (Urkunde vom 7.2.1679) die niedere Vogteilichkeit gleichwie für die bereits bestehenden fünf Jahrmärkte.
Der Bamberger Bischof Lothar Franz von Schönborn gestattet Bürgermeister und Rat zu Burgkunstadt, von den über 18 Judenhaushaltungen, die meist mit Vieh und Pferden handeln, für jedes Stück Zucht- und Rindvieh den üblichen Zoll von 4 Pfennig für durchpassierendes Vieh zu erheben. Davon ausgenommen sind ein oder zwei Stück Vieh, die wie bei anderen Haushaltungen zollfrei sind.
Der Bamberger Bischof Lothar Franz von Schönborn verleiht der Stadt Burgkunstadt einen weiteren Jahrmarkt auf den Sonntag vor Ägidii (1. September). Gründe hierfür sind die der Stadt durch die Prozesse über den Bierverlag entstandenen Kosten, die Ausgaben zur Erhaltung ihrer Gemeindebauten, Brücken, Wege und Stege, sowie die durch den Schwedenkrieg verursachten Schäden.
Der Bischof von Bamberg, Lothar Franz von Schönborn, gibt der Stadt Burgkunstadt eine Ordnung für das Metzgerhandwerk in 21 Punkten und für das Bäckerhandwerk in acht Punkten.
Die Stadt Burgkunstadt verpflichtet sich, zum Gehalt eines Kaplans oder eines Geistlichen, der die Frühmesse liest, jährlich 30 Gulden beizutragen. Des Weiteren verpflichtet sie sich, jährlich 55 Gulden für den Unterhalt des Pfarrers zu leisten, davon 42 Gulden 30 Kreuzer Zinsen für ein Kapital von 1100 Gulden Pfarrgeldern und 12 Gulden 30 Kreuzer für die Frühmesse. Der Kaplan hat dafür wöchentlich eine heilige Messe in einer der Kirchen nach Meinung der Stadt zu lesen.
Burgkunstadt gehört heute zum Landkreis Lichtenfels im Regierungsbezirk Oberfranken.