Die Markgrafen Friedrich und Sigmund von Brandenburg bestätigen der Gemeinde Burgbernheim ihre steuerlichen Einnahmen, nämlich den vierten Pfennig aus dem Bußgeld und die Hälfte aus dem Bußgeld bei Freveln, die in ihrem Wildbad zum Hl. Geist begangen wurden. Darüber hinaus darf sie auf jede Maß Getränk 1 Pfennig Ungeld verlangen, muss dafür aber jährlich 40 Heller an die Markgrafen abführen.
Jörg von "Geilingen" (Gayling?) erhält vom Hochstift Würzburg mehrere Lehen, darunter den Burgbernheimer Weinzehnt.
Die Brüder Arnold und Apel von "Geilingen" (Gayling?) erhalten vom Hochstift Würzburg mehrere Lehen, darunter den Burgbernheimer Weinzehnt.
Der Rat der Stadt gliedert sich in einen inneren Rat, bestehend aus 16 Mitgliedern mit zwei Bürgermeistern, und einen äußeren Rat mit zwölf Mitgliedern.
Markgraf Georg Friedrich bestätigt und erneuert die 1308 von Bischof Gottfried von Würzburg dem Markt Burgbernheim verliehene Markt- und Gerichtsordnung: Es gibt fünf Märkte: Am Sonntag Reminiscere, am Ostermontag (Rossmarkt), am Sonntag Exaudi, am Sonntag vor Bartholomä (Ross- und Viehmarkt) und am Allerheiligentag. Die Urkunde des Würzburger Bischofs Gottfried von 1308 ist jedoch eine Fälschung von 1601 (1308 war kein Gottfried Bischof von Würzburg, sondern Andreas von Gundelfingen).
1954 erhält Burgbernheim das Stadtrecht.
Burgbernheim gehört heute zum Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim im Regierungsbezirk Mittelfranken.