Als Folge der hennebergischen Erbteilung zwischen Graf Eberhard von Württemberg und Burggraf Albrecht von Nürnberg wird Schweinfurt geteilt.
Graf Eberhard von Wirtenberg und seine Gemahlin Elsbeth verkaufen dem Hochstift Würzburg Besitzungen, zu denen unter anderem auch Königshofen, Röttingen, Krautheim sowie Teile von Münnerstadt und Schweinfurt gehören.
Graf Eberhart und Gräfin Elsbeth von Wirtenberg befehlen den Pfandinhabern an den ganz oder teilweise dem Hochstift Würzburg verkauften Burgen und Städten, darunter Münnerstadt, Schweinfurt, Irmelshausen und Königshofen, die Pfandeinlösung zu gewähren.
Graf Eberhart von Wirtenberg und seine Gemahlin Elsbeth verkaufen dem Hochstift Würzburg Besitzungen, zu denen unter anderem auch Königshofen, Röttingen, Krautheim sowie Teile von Münnerstadt und Schweinfurt gehören.
Graf Eberhart von Wirtenberg und seine Gemahlin Elsbeth befehlen den Pfandinhabern der dem Hochstift Würzburg verkauften Burgen und Städten, die Pfandeinlösung zu gewähren. Zu den Burgen und Städten gehören unter anderem Münnerstadt und Schweinfurt.
In einer Urkunde bestätigen Graf Eberhart von Wirtenberg und seine Gemahlin Elsbeth den Empfang der Abschlagszahlungen für die an das Hochstift Würzburg verkauften Besitzungen, zu denen unter anderem auch Königshofen, Röttingen, Krautheim sowie Teile von Münnerstadt und Schweinfurt gehören.
Die beim kaiserlichen Hofgericht gegen das Hochstift Würzburg erhobene Klage des Bischofs von Eichstätt und einiger weltlicher Herren wegen den Orten Königshofen sowie Teilen von Schweinfurt und Münnerstadt wird vorerst abgewiesen.
Kaiser Karl IV. genehmigt die Abtretung der halben Reichspfandschaft an der Stadt Schweinfurt mit Zugehörungen durch Graf Eberhard von Württemberg und dessen Ehefrau Elsbeth an den Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe und dessen Stift.
Der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe und sein Domkapitel verkaufen Fritz dem Schmied, ihrem Schultheißen in Schweinfurt, die Hälfte der Vogtei, des Gerichts und der Gefälle in Schweinfurt und weiteren Ortschaften um 3000 Pfund Heller.
Da Kaiser Karl IV. nicht die Mittel hat, die Stadt wieder auszulösen, bringt der Rat der Stadt die Summe auf, wenigstens die hennebergische Hälfte aus der Pfandschaft zu lösen (3000 Pfund Heller gehen an die Gräfinwitwe Elisabeth von Henneberg).