Nach dem Tod Graf Georgs von Henneberg wird laut Lorenz Fries die Stadt und das Amt Fladungen an Graf Otto von Henneberg verschrieben.
Der Würzburger Bischof Rudolf II. von Scherenberg kauft die Stadt zurück.
Fladungen und Bischofsheim erhalten eine Stadtordnung ("Weistum").
An der Spitze des Rats steht der Schultheiß, seine Ernennung und Absetzung liegt beim Bischof als Landesherr.
Der Stadtrat besteht (wie bereits vor dem "Weistum") aus zwölf Personen, die ihr Amt lebenslang inne haben.
Kunz Breitenbach wird bis auf Widerruf Würzburger Zentgraf von Fladungen.
1497 erlaubt der Würzburger Bischof Lorenz von Bibra der Stadt Fladungen, ihren Wochenmarkt von Dienstag auf Montag zu verlegen, weil andere Städte ihren Wochenmarkt auch am Dienstag hätten und ihrer daher "geringe Nutzbarkeyt" habe. Außerdem erneuert er die vier Jahrmärkte, und zwar zu Petri Cathedra (22. Februar), zu Georgii (23. April), zu Peter und Paul (29. Juni) und zu Katharina (25. November), die mit der Zeit abgegangen und nicht mehr gehalten worden seien.
Die Räte des Würzburger Bischofs Lorenz von Bibra schlichten einen Streit zwischen Schulheißen, Bürgermeistern und Rat von Fladungen. Demnach soll sich der Schultheiß Bittstellern gegenüber gütlich verhalten, die Bürger sollen die auferlegte Bede ohne Widerworte annehmen, der Rat soll nicht ohne den Schultheißen tagen (auch darf er als Erster sprechen); Maßnahmen zum Wiederaufbau verfallener Hofstätten werden getroffen, eine Schützenordnung erstellt, eine Rechnungsführung für die Steuer verlangt und die Pflichten des Schultheißen in der Gemeinde festgeschrieben.
Der letzte Edle von Fladungen stirbt ohne Nachkommen.
Der Würzburger Bischof Konrad II. von Thüngen gewährt, auf der Grundlage einer Verfügung seines Vorgängers, der Stadt Fladungen neue Termine für die vier Jahrmärkte, da die alten für die Stadt teilweise ungünstig lagen. Der Wochenmarkt am Montag bleibt.