Ein Befehl des Würzburger Fürstbischofs Johann Philipp von Schönborn an Keller Johann Michael Kirsinger besagt, dass von jedem Untertanen mit 100 Gulden Vermögen eine Steuer von 1/3 Metze Korn und 3 Maß Wein zwischen Dato und dem Martinstag gemäß dem im Amt gebräuchlichen Maß und entsprechender Eiche von den Einnehmern gegen Quittung zu erheben ist. Das Amt Dettelbach hat seine Lieferungen nach Würzburg zu schicken.
Der Würzburger Fürstbischof, Johann Philipp von Schönborn, teilt dem Bürgermeister und dem Rat Dettelbachs mit, dass er in seiner Residenzstadt ein Brauhaus errichten ließ, damit nicht nur sein Hofstaat und die Bürgerschaft, sondern auch die umliegenden Orte mit Bier versehen werden können.
Johann Philipp von Schönborn, Erzbischof von Mainz und Bischof von Würzburg, befiehlt dem Keller Dettelbachs, Johann Michael Kirsinger, eine notwendig gewordene Steueranlage gerecht zu verteilen und monatlich an die würzburgische Kammer abzuliefern.
Der Keller Michael Kirsinger bittet Johann Philipp von Schönborn, Erzbischof zu Mainz und Bischof zu Würzburg, für das Schuhmacherhandwerk Dettelbachs eine neue Zunftordnung zu erlassen.
Johann Philipp von Schönborn, Erzbischof von Mainz und Bischof von Würzburg, befiehlt dem Keller Dettelbachs, Johann Michael Kirsinger, als monatliche Steueranlage ab dem 1.1.1659 65 Rheintaler abzuliefern und diese so zu verteilen, dass keine Klagen eintreffen.
Der Bischof von Würzburg, Johann Gottfried von Guttenberg, verleiht der Stadt Dettelbach zu den bisherigen drei Jahrmärkten zwei weitere: nämlich auf den Sonntag Cantate und auf den dritten Sonntag im Advent.
Dettelbach gehört heute zum Landkreis Kitzingen im Regierungsbezirk Unterfranken.